Sie suchen für Ihren Catamaran die passende Versicherung?
Die Versicherungen für Cat-Segler.
Wir bieten Ihnen:
- Catamaran Haftpflicht ggf. inkl Mitversicherung von Regatten
- Catamaran Kasko
- Catamaran Teilkasko
Leistungen unserer Catamaran Haftpflicht-Versicherung:
- die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
- die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört
- mitversichert sind Vermögensschäden und Mietsachschäden bis jeweils EUR 200.000,-
- mitversichert sind Beiboot, Trailer oder ein vorübergehend gemietetes oder geliehenes fremdes Wassersportfahrzeug, welches der Art und Größe des versicherten Wassersportfahrzeuges entspricht
- mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- aus dem Ziehen von Wasserskiläufern (geht auch mit einem Catamaran), Schirmdrachenfliegern, Para-Sailern und Wassersportgeräten
- aus dem Halten, Besitz und Mitführen eines Beibootes
- aus dem Gebrauch eines für das versicherte Boot benötigten, nicht versicherungspflichtigen Trailers
- mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von:
- Schiffer / Skipper (Kapitän)
- Mitgliedern der Schiffsmannschaft und anderen zur Bedienung berechtigten Personen für gegen sie erhobene Ansprüche
- mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden infolge von Veränderungen eines Gewässers
Die Catamaran Kasko-Versicherung
Allgefahrendeckung:- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl des gesamten Bootes
- Teil-Diebstahl
- Sturm (ab Windstärke 8)
- Transportmittelunfall (gem. §2 Abs. 3 AVB)
- Unfall des Bootes
- Mut-/Böswillige Beschädigung des Bootes
- Höhere Gewalt
Grundlagen der Versicherung:
Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB Wassersportfahrzeuge 2003 Fahtgebiet.Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches. Erweiterungen sind vor Fahrtantritt schriftlich abzustimmen.
Fahrtgebiet 1:
Europäische Binnengewässer, inkl. 6 Wochen pro Jahr im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09., bei Verdoppelung des Selbstbehaltes, Mittelmeer, innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko sind jedoch mitversichert), des Nahen Osten und Albaniens.
Fahrtgebiet 2:
Europäische Binnengewässer, inkl. 6 Wochen pro Jahr im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09., bei Verdoppelung des Selbstbehaltes, Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land´s End-Ushant/Quessant
Fahrtgebiet 3:
Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land´s End-Ushant/Quessant.
Fahrtgebiet 4:
Europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen-Wick und Land´s End-Ushant/Quessant sowie Mittelmeer innerhalb der Meerenge von Gibraltar und der Einfahrt in die Dardanellen. Ausgeschlossen sind die Hoheitsgewässer von Nordafrika (Hoheitsgewässer von Tunesien und Marokko sind jedoch mitversichert), des Nahen Osten und Albaniens.
Fahrtgebiet 5:
Binnengewässer Deutschlands, jedoch ohne Rhein. Der gesamte Bodensee ist mitversichert. (kein Schadensfreiheitsrabatt für Fahrtbegiet 5)
Catamaran - Teilkasko - Versicherung
Versicherte Gefahren:- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl des gesamten Bootes
- Sturm ab Windstärke 8
- Transportmittelunfall (gemäß §2 Abs. 3 AVB)