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Wassersport - Jetski - Boot - Yacht - Events und mehr. Der Spaß für Singles, Paare, Familien, Gruppen und Firmen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Motorboot- und Jetskiverleih

 

§ 1. Miete

Die Miete schließt nicht eine Kasko, Treibstoff und Schmierstoffe ein. Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung, wenn er Schäden bei Dritten verursacht.Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete und eine zu vereinbarende Kaution zu leisten. Die restliche Miete ist bei der Rückgabe fällig und zahlbar. Bei Verzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 4,- ab der 2. Mahnung sowie 12 % Verzugszinsen zu verlangen. Nimmt der Mieter den Jetski/das Motorboot trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

 

§ 2. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat den Jetski/das Motorboot sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ölstand ist vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren.

Der Jetski darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Wasserstraßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen inklusive der dadurch beim Vermieter entstandenen Kosten, die auf seiner Benutzung des Jetskis beruhen.


 

§ 3. Pflichten und Haftung des Vermieters

Der Vermieter übergibt den Jetski/das Motorboot in einwandfreiem, gereinigten, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit der Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

§ 4. Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Jetski/Motorboot entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, daß ihn hieran kein Verschulden trifft. Bei unverhältnismäßig hohem Impellerverschleiß/Schraubenverschleiß aufgrund unsachgemäßer Nutzung (z.B. "auf den Strand fahren") ist der Mieter schadensersatzpflichtig.

Bei Schäden am Mietjetski/Boot haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.

 

§ 5. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, zuerst den Vermieter (ggf. die Polizei) unverzüglich zu verständigen. Abschlepp- und/oder Reparaturdienste sind nur nach Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen.

Bei jedem Unfall ist unverzüglich der Vermieter und ggf. die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann (siehe Unfallbericht).

Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.


 

§ 6. Versicherungsschutz

Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, daß der Mieter sich hinsichtlich auftretender eigener persönlicher Schäden während der Mietdauer selbst versichern lassen muß. Der Mieter erklärt bezüglich etwaig auftretender eigener persönlicher Schäden während der Mietdauer, den Vermieter von der Haftung freizustellen und verzichtet hiermit auf Ansprüche gegen den Vermieter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er auch in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe:

die Vertragspflichten gem. § 4 bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.



§ 7. Jetski/Bootrückgabe

Der Jetski/das Boot ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Vermieter zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Stunden- bzw. Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, daß dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist der Mietjetski sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.


§ 8. Persönliche Daten

Der Mieter ist mit dem speichern seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Jetskis/Boots oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen werden.

§ 9. Schlussbestimmungen

Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Wasserskischule Becht

(im folgenden Veranstalter genannt)

§ 1 Geltungsbereich der AGB

 

Die Buchung von Leistungen/ Veranstaltungen von Wasserskischule Becht (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

 

 


 

 

§ 2 Vertragsschluß

 

1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kurs/Erlebnis) bzw. Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, oder über das Internet erfolgen kann, bietet/en der/die Teilnehmer, Veranstalter den Abschluß eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch Veranstalter zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Bestätigung (Buchungs-/Reservierungsbestätigung).

 

2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muß der Teilnehmer unverzüglich Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Erlebnisses keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit Veranstalter in Verbindung zu setzen.

 

3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, daß diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Erlebnis erfüllen.

 

 


 



§ 3 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

 

1. Die Leistungsverpflichtung von Veranstalter ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.

 

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich.

 

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/ Erlebnisses) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluß des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

 

4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in EURO.

 

5. Die Preise für Boot und Jetskitouren beziehen sich auf die Miete für die Fahrzeuge inkl. Sprit ohne Skipper.  Wir vermitteln kostenlos unentgeltliche, erfahrene Skipper, welche zusammen mit dem Kunden Mieter des Fahrzeugs werden.

   

 

 


 

 

 

 

§ 4 Zahlung, Widerrufsrecht, Gutscheingültigkeit

 

1. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Kurs/Erlebnis) ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

 

2. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so kann Veranstalter die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten.

3. Beim Kauf eines Gutscheines im Shop per Kreditkarte wird der Kreditkarteninhaber nach dem erfolgreichen Bestellabschluss belastet.

4. Beim Kauf eines Gutscheines im eigenen Internetshop haben Sie ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Solange der Gutschein nicht eingelöst wurde, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Bei Buchung eines verbindlichden Termines gilt der Gutschein als eingelöst. Die Frist beginnt ab Kauf des Gutscheines.. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] . Der Widerruf ist zu richten an den Veranstalter Wasserskischule Becht & Partner GbR, Buchenweg 11 a, 67346 Speyer. Alternativ können Sie auch das Widerrufsformular ausfüllen und uns zusenden.

 5. Wird der Gutschein bis zum Ablauf nicht eingelöst, ist dieser verfallen und kann nicht verlängert werden.


 

 

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

 

 

1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Veranstalter.

 

2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:

 

ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%,

mindestens jedoch EUR 25,- ,

vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 30%

vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35%

vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Beginn: 50%

vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn: 65%

ab dem Tag (des Beginns): 100%.

Bei Nichterscheinen/ Nichtantritt: 100 %

Bei Firmenevents ist der Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltung
nicht mehr möglich und es ist der vereinbarte Preis zur Zahlung fällig.
Es steht dem Teilnehmer aber frei dem Veranstalter Ersatzteilnehmer zu schicken.

 

3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, Veranstalter nachzuweisen, daß ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

 

4. Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

 

5. Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluß einer Rücktrittskostenversicherung.

 

6. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Erlebnistermins, des Ortes und der Unterkunft besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluß eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird von Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.

 

7. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

 

 


 

 



§ 6 Rücktritt durch Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen

 

1. Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:

 

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl).

 

b) Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kurs/Erlebnis) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, daß sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

 

c) Ein Rücktritt von Veranstalter später als eine Woche vor Beginn ist nicht zulässig.

 

2. Ein Rücktrittsrecht besteht wenn Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.

 

3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 – 2 durch Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.

 

4. Wird das Erlebnis nach Vertragsschluß infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann Veranstalter ein Entgelt verlangen.

Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

 

5. Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis; Veranstalter muß sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

 

 


 

 



§ 7 Ausfall

 

Sofern bei einer Veranstaltung bzw. einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Erlebnisses, auch kurzfristig, abzusagen.

 

Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.

 

 


 



§ 8 Haftung

 

1. Die Haftung von Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

2. Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.

 

3. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

 

4. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

 

5. Soweit die Haftung von Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Veranstalter.

 

 


 



 

§ 9 Sonstiges

 

- Haftungsausschluß gilt bei Teilnahme als akzeptiert.

Teilnehmer bestätigt, dass er sich der Risiken des Erlebnisses bewußt ist und auf jegliche Ansprüche bei Personen oder Sachschäden verzichtet. Er versichert keine gesundheitlichen Schäden (wie Rücken oder Herzleiden) zu haben, die dem Erlebnis entgegenstehen.

- Erlebnis als Ausbildungsfahrt.

Samtliche Erlebnisse und Events, werden im Rahmen einer Ausbildungsfahrt durchgeführt. Die Fahrten dienen dem Teilnehmer den Spaß am Wassersport zu vermitteln, wie das Fahrzeug sich im Strom verhält und für die Gefahren auf dem Rhein zu sensibilisieren. Weitergehende Ausbildung zum Bootsführerschein kann beim Veranstalter vereinbart werden.

 

 

 



 

 

 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

2. Der Teilnehmer kann Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

 

3.  Es gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

 



§ 11 Schlußbestimmungen

 

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

 

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.

 

 


 

Angaben zum Vertragspartner:

 

Name, Firma Wasserskischule Becht & Partner GbR
Adresse Buchenweg 11, 67346 Speyer
Tel.: 0 62 32 / 7 19 79
Mobil: 01 71 / 7 72 97 02
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Geschäftsführer: Michael Becht
HRB Nr.  
   

 

Stand 10.2013

 

 

 

 

 

Die Geschichte

Die Wasserski und Wakeboardschule Becht & Partner GbR besteht seit 1998. Wir sind eine Gruppe Snowboard -, Wasserski- und Wakeboardbegeisterte, die den Sommer vorher meistens an der Wasserskiseilbahn St. Leon Rot verbrachten (eine wunderschöne Anlage). Was uns aber immer reizte, war hinter einem Boot höhere Geschwindigkeiten und andere Strecken zu fahren. Also machten wir die Ausbildung beim Deutschen Wasserskiverband, kauften das Material und gründeten 1998 die Wasserskischule. Nun können wir allen Interessierten diesen Sport zu attraktiven Bedingungen und mit persönlichen Service anbieten.

 

  • 1998 Gründung der Wasserskischule GbR - Prüfung zum Wasserski-/Wakeboardlehrer vor dem Deutschen Wasserskiverband

  • 1999 Jetski/Wakeboardvorführung im ZDF Fernsehgarten (Video) mit Ramona Lais. Herausgabe des ersten Speyerer Freizeitheftes "Speyer Aktiv" mit der Stadt Speyer.

  • 2000 Eröffnung der Interboot Friedrichshafen mit einer Wakeboardvorführung.

  • 2003 Wasserskivorführung in der Harald Schmidt Show (Video) mit Suzana Novinsak in Sat.1 . Eröffnung der Jetskistation im Speyerer Yachthafen. Nun gibt es zusätzlich zu den Powerbootfahrten auch einen Jetskiverleih.

  • 2004 Sat.1 Blitz - Reportage (Video) mit Wasserski, Jetski und Powerboot

  • 2008 Die Wasserskischule bietet nun an der Jetskiststation auch Bootscharter an. Das 10-jährige Bestehen wird mit einem Tag der offenen Tür gefeiert.

    Anfrage des Pariser Innenministerium wegen Jetskieinsatz bei den Nato-Tagen
    in Straßburg als Unterstützung für die französische Wasserschutzpolizei.

  • 2009 Der Speyerer Freizeitführer "Speyer Aktiv" der Wasserskischule Becht feiert sein 10-jähriges Bestehen.
  • 2010 Der Südwestfunk dreht mit der Wasserskischule und dem Tenor Johannes Kalpers eine musikalische Reise durch Speyer. Auf dem Rhein wurde mit den Jetskis und der Yacht gefahren .

Wasserskischule

ReffenthalDie Wasserskischule startet im Yachthafen im Hafenbecken 3 (am Sealive) Zugang 5 und dann auf den Rhein zum Fahren, auf eine der längsten Wasserskistrecken auf diesem Strom. Im Reffenthal zwischen Speyer und Otterstadt geht es dann in ein wunderschönes Naturschutzgebiet (blaue Lagune) zum Natur genießen, relaxen oder schwimmen.












Jetski-Station

Jetski-StationDer Jetskiverleih ist an der Jetskistation im neuen Yachthafen direkt am Sealife Aqarium in Speyer, um von dort aus auf den Rhein hinauszufahren.



Kontakt

Wasserskischule Michael Becht & Partner GbR

logo

Buchenweg 11a
67346 Speyer


Fon: 0 62 32 / 7 19 79
Fax: 0 62 32 / 7 28 99
Mobil: 01 71 / 7 72 97 02

Veranwortlich für den Inhalt:

eMail:

Weitere Internetadressen zu dieser Präsenz:

www.wakeboardschule.de
www.jetskischule.de
www.bootaction.de
www.actionboote.de
www.jetskiaction.de

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67061 Ludwigshafen a. Rh.
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