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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Motorboot- und Jetskiverleih

 

§ 1. Miete

Die Miete schließt nicht eine Kasko, Treibstoff und Schmierstoffe ein. Der Mieter braucht eine Privathaftpflichtversicherung, wenn er Schäden bei Dritten verursacht.Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete und eine zu vereinbarende Kaution zu leisten. Die restliche Miete ist bei der Rückgabe fällig und zahlbar. Bei Verzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 4,- ab der 2. Mahnung sowie 12 % Verzugszinsen zu verlangen. Nimmt der Mieter den Jetski/das Motorboot trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

 

§ 2. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat den Jetski/das Motorboot sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ölstand ist vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren.

Der Jetski darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen untersagt. Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Wasserstraßenverkehrsgesetze zu beachten. Er haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen inklusive der dadurch beim Vermieter entstandenen Kosten, die auf seiner Benutzung des Jetskis beruhen.