Beitragsseiten

 



 

§ 9 Sonstiges

 

- Haftungsausschluß gilt bei Teilnahme als akzeptiert.

Teilnehmer bestätigt, dass er sich der Risiken des Erlebnisses bewußt ist und auf jegliche Ansprüche bei Personen oder Sachschäden verzichtet. Er versichert keine gesundheitlichen Schäden (wie Rücken oder Herzleiden) zu haben, die dem Erlebnis entgegenstehen.

- Erlebnis als Ausbildungsfahrt.

Samtliche Erlebnisse und Events, werden im Rahmen einer Ausbildungsfahrt durchgeführt. Die Fahrten dienen dem Teilnehmer den Spaß am Wassersport zu vermitteln, wie das Fahrzeug sich im Strom verhält und für die Gefahren auf dem Rhein zu sensibilisieren. Weitergehende Ausbildung zum Bootsführerschein kann beim Veranstalter vereinbart werden.

 

 

 



 

 

 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

 

2. Der Teilnehmer kann Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

 

3.  Es gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

 



§ 11 Schlußbestimmungen

 

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

 

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.